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Denkmalpflege

Privathäuser, die unter Denkmalschutz stehen, geniessen für den Eigennutzer den Vorteil, dass die zum Erhalt des Denkmals erforderlichen Aufwendungen abgeschrieben werden können. Allerdings ist eine Abstimmung mit dem Denkmalamt erforderlich.

Die Diskussionen darüber, was ein Denkmal an Veränderungen verträgt und welche Änderungen für eine weitere sinnvolle Nutzung notwendig sind, müssen geführt werden. Am Ende steht in der Regel ein für alle Seiten befriedigendes Ergebnis:

Wir bauen behutsam und erhalten so viel Original-Substanz wie irgend möglich. Zeitgemässe Zutaten sind als solche erkennbar. Der Grundcharakter der historischen Substanz sollte wieder hervorgeholt und deutlich gemacht werden. Meistens sind Gebäude unter Denkmalschutz über Jahre hinweg vernachlässigt und manchmal auch verunstaltet worden. Sie wieder zu neuem Leben zu erwecken, ist eine besondere Herausforderung und Freude.